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Helmuth James Graf von Moltke

geboren am 11. März 1907 in Kreisau, Niederschlesien
hingerichtet am 23. Januar 1945 in Berlin-Plötzensee

       

Jurist, Gründer des Kreisauer Kreises

Moltke war Urgroßneffe des siegreichen Feldherrn der Deutschen Einigungskriege, Helmuth Karl Bernhard Graf von Moltke, und Eigentümer des Landguts Kreisau in Schlesien. Seine Mutter war Südafrikanerin britischer Abstammung und Tochter eines obersten Richters der Südafrikanischen Union.

Moltke studierte von 1927 bis 1929 Rechts- und Staatswissenschaften in Breslau, Wien, Heidelberg und Berlin. 1928 beteiligt er sich zusammen mit Hochschullehrern und Leitern der Jugendbewegung an der Organisation von Arbeitsgemeinschaften, in denen junge Arbeiter und Jungbauern mit Studenten zusammentrafen, um voneinander zu lernen und staatsbürgerliche Kenntnisse, Pflichten und Rechte einzuüben.

Moltke stellte Teile seines Kreisauer Grundbesitzes für bäuerliche Existenzgründungen zur Verfügung, was ihm die scharfe Kritik benachbarter Grundbesitzer eintrug.

1934 bestand er sein Examen. 1935 verzichtete er darauf, Richter zu werden, da er der NSDAP hätte beitreten müssen. Stattdessen eröffnet er eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin.

Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Moltke in der völkerrechtlichen Abteilung des Amtes Ausland/Abwehr des OKW tätig, dem geheimen Nachrichtendienst der deutschen Wehrmacht.

Seine Aufgaben: Erkenntnisse aus dem Ausland, z. B. von Militärattachés und aus ausländischen Zeitungen, zu sammeln und Nachrichten von militärpolitischer Bedeutung an die zuständigen Wehrmachtdienststellen weiterzuleiten. Außerdem sollte er die Verbindung zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und dem Auswärtigen Amt unterhalten, vor allem aber Gutachten in Fragen des Kriegsvölkerrechts erstellen. Mit den Gutachten hoffte Moltke, humanitär auf das militärische Geschehen einwirken zu können.

Moltkes Einsprüche gegen völkerrechtswidrige Befehle brachten ihn in Gefahr. So wurde er im Januar 1944 von der Gestapo verhaftet. Im Januar 1945 standen Moltke und andere Mitglieder des Kreisauer Kreises vor dem Präsidenten des Volksgerichtshofes, Roland Freisler. Die Beteiligung an Staatsstreich-Vorbereitungen konnte man ihm nicht nachweisen. Doch stützte Freisler seine Anklage auf folgenden Schuldvorwurf: Moltke und seine Mitstreiter hätten darüber nachgedacht, wie ein sich auf sittliche und demokratische Grundsätze zurückbesinnendes Deutschland in einer Zeit nach Hitler entstehen könnte.

Dafür wurde Moltke am 11. Januar 1945 zum Tode verurteilt und 23. Januar 1945 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.

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